Vertretung bei Krankheit, Schwangerschaft, Kündigung
Was wäre, wenn Ihre Abrechnungskraft wegen Krankheit, Schwangerschaft, Kündigung nicht mehr zur Verfügung steht?
Damit Sie sich voll und ganz auf die Behandlung Ihrer Patienten konzentrieren können, übernehmen wir als externer Dienstleister die Abrechnungstätigkeiten nach gesetzlicher Vorgabe in Ihrer Praxis. Unsere Mitarbeiter/innen verfügen über jahrelange Berufserfahrung und werden regelmäßig geschult.
Die Abrechnungstätigkeiten führen wir in unseren Räumen per datensicherem Fernzugriff und ggf. in Ihrer Praxis vor Ort nach Absprache durch. Wir sichern Ihnen den Daten- und Patientenschutz schriftlich zu. (Technische Voraussetzungen)
Das können wir für Sie leisten:
- Übernahme aller Abrechnungsarbeiten oder nur Teilbereiche nach gesetzlicher Vorgabe
- Kurzfristige Vertretung bei Schwangerschaft, Kündigung oder längerer Krankheit
- Erstellung und Prüfung von Heil- und Kostenplänen und Kostenvoranschlägen
- Abrechnung vor Ort in Ihrer Praxis, nach Absprache
- Datensicherer Fernzugriff mittels modernster IT-Technik
- Zusammenarbeit mit Factoringunternehmen
- Interne Schulung von Mitarbeitern
- Einarbeitung und Hilfestellung in der Abrechnung
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Umsatz- und Gewinnsteigerung durch präzise Abrechnung der erbrachten Leistung
- Sicherheit und Vollständigkeit in der Abrechnung
- Keine Honorarverluste durch Abrechnungslücken
- Reduzierung der Personalkosten
- Keine aufwendige Suche nach neuem qualifiziertem Personal
- Kein Honorarausfall bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Kündigung
- Ganzjährige Verfügbarkeit unserer Leistungen
- Zeitersparnis in der Praxis; mehr Zeit für Patienten
- Qualifizierte Mitarbeiter im Abrechnungsservice
Testen Sie uns und fordern Sie Ihr individuelles Angebot an unter 0721-627100-10.

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